Risikohinweise

 

Anleger müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Anleger dürfen nicht entmündigt, überschuldet, insolvent oder zahlungsunfähig sein und müssen die Befugnis haben, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen.

Der Anleger muss den Know-Your-Customer (KYC) sowie andere relevante, gesetzlich vorgeschriebene oder von der Yova AG (nachfolgend “Inyova”) als notwendig erachtete Prozesse in Zusammenhang mit einer Investition in Inyova erfolgreich abgeschlossen haben. Für den Fall, dass der Anleger die obgenannten Prozesse nicht erfolgreich abgeschlossen hat, hat Inyova ein Kaufrecht für die erworbenen Aktien.

Anleger müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, dürfen keine US-Bürger sein und dürfen nicht in geografischen Gebieten wohnen, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen oder die unter Sanktionen oder Embargos der UNO, der USA, der EU, der Schweiz oder eines anderen Staates fallen.

Anleger dürfen nur auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter eines Dritten handeln.

Aktien im Allgemeinen und Aktien eines Start-up-Unternehmens im Besonderen sind mit einem inhärenten Risiko behaftet und können im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses des jeweiligen Unternehmens Wertschwankungen nach oben und unten bis hin zum Totalverlust des Kapitals erfahren und sind nicht für jeden Anleger geeignet.

Inyova verspricht oder suggeriert keine Rendite auf die gekauften Aktien. Gewinn und Verlust hängen wesentlich davon ab, dass Inyova die gesteckten Wachstums- und Rentabilitätsziele in den kommenden Jahren erreicht. Es gibt keine Garantie, dass Inyova die Ziele erreichen wird.

Die Planung basiert auf den aktuellen Marktbedingungen. Sollten sich die Marktbedingungen (z. B. Zinssatz, Konjunkturaussichten, Wettbewerb) wesentlich ändern, kann dies Auswirkungen auf die der Prognose und Planung der zukünftigen Cashflows zugrunde liegenden Annahmen haben.

Die Anleger sind sich bewusst, dass die Übertragbarkeit der Aktien eingeschränkt ist und möglicherweise auch weiterhin eingeschränkt sein wird. Den Anlegern ist bekannt, dass Inyova keine Zusicherung macht, dass jemals ein öffentlicher Markt für die Aktien existieren wird.

Mit der Zeichnung der Aktien verpflichtet sich der Anleger, den gesamten Ausgabebetrag für die gezeichneten Aktien zu bezahlen. Eine Teilliberierung ist nicht möglich.

Alle von Inyova erstellten Dokumente enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die Begriffe wie „glauben“, „annehmen“, „erwarten“, „anstreben“ oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen stellen Einschätzungen und Erwartungen von Inyova dar und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und/oder die Entwicklung oder Leistung des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden.

Zu diesen Faktoren gehören unter anderem allgemeine Markttrends, makroökonomische, staatliche und regulatorische Entwicklungen, Wettbewerbsdruck sowie andere Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Inyova. Inyova ist nicht verpflichtet (und lehnt eine solche Verpflichtung ausdrücklich ab), ihre zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben. Keine der hierin enthaltenen Angaben stellt ein Versprechen oder eine Zusicherung in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Inyova dar und darf auch nicht als solche betrachtet werden.